Wie in Deutschland auch muss beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in der Türkei eine Grundbuchübertragung erfolgen. Dies kann man natürlich selber machen, dazu muss man aber in die Türkei zum entsprechenden Grundbuchamt reisen und alle Dokumente vorlegen, die für die Übertragung der Immobilie notwendig sind. Besser und einfacher ist es, wenn Sie ein Fachanwalt beauftragen, der durch sein Team vor Ort die entsprechende Grundbuchübertragung durchführt. |
Durch eine Grundbuchübertragung in der Türkei wechselt eine Immobilie von Besitzerart zu Besitzer B. Wie auch im deutschen Recht ist es natürlich möglich, dass notarielle Besonderheiten eingetragen werden,
wie zum Beispiel das lebenslange Wohnrecht oder aber auch den Pflichtteilsverzicht weiter vererben. Es ist unbedingt ratsam, dass man sich hierzu von einem Fachanwalt für türkisches Erbschaftsrecht beraten lässt,
damit die entsprechenden Verträge auch gültig sind und vor Gericht Bestand haben.
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