Manchmal ist es notwendig, dass man in der Türkei zur Klärung der Besitzverhältnisse von Immobilien eine Grundbuchrecherche durchführt, zum Beispiel immer dann, wenn nicht geregelt ist, welche Immobilien
der Verstorbene besessen hat. Da es kein zentrales Grundbuchregister gibt, wird die Recherche mitunter sehr aufwendig. Deshalb ist es wichtig, dass sie einen ausgewiesenen Fachmann in der Türkei engagieren, wie zum Beispiel einen Fachanwalt, der eine gründliche und vollständige Recherche für sie durchführt.
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