Wenn Sie in der Türkei ein Erbe antreten möchten, müssen Sie bei dem entsprechenden Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Schwierig wird es, wenn sie zum Beispiel in Deutschland wohnen und ihr Recht in der Türkei wahrnehmen wollen aber nicht in der Lage sind, in die Türkei zu reisen. In diesem Fall sollten Sie einen türkischen Fachanwalt für Erbrecht beauftragen ihre Rechte wahrzunehmen, der idealerweise eine Vertretung in Deutschland und in der Türkei hat. |
Wie in Deutschland auch benötigen Sie der Türkei einen Erbschein, wenn sie Erbe antreten möchten. Diesen Erbschein beantragen Sie beim zuständigen örtlichen Nachlassgericht.
In schwierigen Fällen, wenn zum Beispiel die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen nicht 100 % geklärt sind oder wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt, ist es ratsam, dass sie sich für einen türkischen
Fachanwalt für Erbrecht entscheiden, der sie entsprechend beraten kann.
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