Wenn Sie eine Firmengründung in der Türkei planen, sollten Sie in jedem Fall einen entsprechenden Fachanwalt für türkisches Recht beauftragen, der sie einschlägig bei den verschiedenen Gesellschaftsformen in der Türkei dreht. Besonders wichtig ist hierbei natürlich auch die steuerliche Komponente, da je nach Rechtsform verschiedene Steuerarten in der Türkei fällig werden. |
Bei der Firmengründung in der Türkei sind aber nicht nur steuerliche Komponenten zu beachten sondern auch Haftungsprobleme. Ähnlich wie in Deutschland gibt es verschiedene Gesellschaftersarten, bei denen es unterschiedliche Haftungen gibt.
Meiner klassischen Einzelunternehmung haftet der Unternehmersohn mit seinem Privatvermögen als auch seiner Kapitaleinlage, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann die Haftung auf die reine Firmeneinlage begrenzt werden.
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