Wenn man eine Erbschaft in der Türkei antreten möchte muss man wie in Deutschland auch zu einem Nachlassgericht gehen und dort das Erbe entsprechend beantragen. Denn nur mit einem Erbschein ist dann in der Lage, auf das Vermögen des Verstorbenen zuzugreifen, Immobilien beim Grundbuchamt überschreiben zu lassen oder auch nicht mehr benötigte Konturen zu kündigen. |
Etwas schwierig wird eine Erbschaft der Türkei immer dann, wenn der Verstorbene in der Türkei eine Immobilie hinterlässt, der Erbe aber in Deutschland wohnt. Hat dieser einen türkischen Pass oder die doppelte Staatsangehörigkeit so kann ein Fachanwalt für Erbrecht
die Erbschaft relativ leicht beantragen. Liegt jedoch keine türkische Staatsbürgerschaft vor, so kann es zu Komplikationen kommen.
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