Das Gesellschaftsrecht in der Türkei unterscheidet sich in einigen Punkten von dem deutschen Gesellschaftsrecht, sodass man immer einen Fachanwalt hinzu ziehen sollte, wenn man zum Beispiel sich an einem türkischen Unternehmen beteiligen möchte. Hinzu kommt, dass natürlich die Gesellschaftersverträge in türkischer Sprache verfasst sind. Hier ist es wichtig, bevor sie eine Unterschrift leisten, dass sie eine beglaubigte Übersetzung erhalten. |
Wer Fragen zum Gesellschaftsrecht in der Türkei hat und in Deutschland lebt, kann sich an einen türkischen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Berlin wenden, der sie in allen Fragen zum türkischen
kaufmännischen Recht beraten kann. Meistens ist der Anwalt auch für weitere Fachgebiete qualifiziert wie zum Beispiel Erbschaftsrecht.
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