Koca & Ersöz Hukuk Bürosu / Anwaltskanzlei

Türkische Vollmacht

Brauchen Sie eine Vollmacht für die Türkei?

Dann können Sie sich gerne an uns wenden. Wir erstellen für Sie Vollmachten (“Vekaletname”) nach türkischem Recht in deutscher und türkischer Sprache je nach Ihrem Bedarf.

Türkische Vollmachten sind detaillierter als deutsche Vollmachten. Die einzelnen Befugnisse müssen konkret in der Vollmacht beschrieben werden. Fehlt eine Befugnis in der Vollmacht, darf der Bevollmächtigte die gewünschte Erledigung nicht durchführen. Türkische Vollmachten sind notariell (beim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar mit Apostille) zu beglaubigen oder zu beurkunden.

Nötige Dokumente und Informationen für die Vollmachterstellung:

  • Ausweiskopie sowie Türkische Personalausweisnummer (T.C. Kimlik Numarası / Mavi Kart Numarası) des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten: Türkischer Personalausweis, nüfus cüzdanı, Alman Kimlik belgesi, Mavi Kart (Blaue Karte – bei ehemaligen türkischen Staatsangehörigen)
  • Anschriften des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
  • Grundbuchauszug (Tapu senedi), Scheidungsurteil, Personenstandesregisterauszug (Nüfus kayıt örneği)
  • sonstige Unterlagen (alte Ausweispapiere, Namensänderungsurkunden, etc.).
  • Beim Ausstellen einer Vollmacht bei einem deutschen Notar sollten Sie zusammen mit Ihrem deutschen Ausweis oder Reisepass unbedingt (falls Sie die türkische Staatsbürgerschaft besitzen) Ihren türkischen Personalausweis oder Ihre „Mavi Kart“ beifügen.

Die von uns erstellten und unterschriftsreifen Vollmachten senden wir jenem deutschen Notar zu, bei dem Sie dann einen Termin vereinbaren und die Vollmacht beglaubigen lassen wollen. Wir arbeiten mit etlichen deutschen Notaren in vielen Städten Deutschlands zusammen.

In folgenden Fällen muss die türkische Vollmacht (vekaletname) mit einem Passbild des Vollmachtgebers und Notarstempel versehen sein:

  • Grundbuchangelegenheiten wie Kauf/Verkauf von Immobilien
  • Nachlassübertragung
  • Bauvertrag (z.B: Arsa Payı Karşılığı Insaat Sözlesmesi)
  • Schenkung
  • KFZ-Verkauf
  • Vorkaufsvertrag für Immobilien
  • Scheidungsverfahren

Die Lichtbilder müssen farbig, maximal 6 Monate alt sein und das ganze Gesicht soll erkennbar sein.

Für Vollmachten, die beim Katasteramt in der Türkei verwendet werden sollen, ist es zwingend erforderlich, dass ein Foto enthalten ist. Fehlt das Foto oder entspricht es nicht den Anforderungen des türkischen Katasteramts, kann die Vollmacht dort nicht verwendet werden. Es ist erforderlich, dass auf dem von dem Katasteramt geforderten Format der Vollmacht ein Stempel auf dem Foto und im Einklang mit dem Text der Vollmacht angebracht ist

Bei bestimmten Arten von türkischen Vollmachten (zum Beispiel bei einer Prozessvollmacht) genügt eine Unterschriftsbeglaubigung. Andere (zum Beispiel Grundbuchangelegenheiten) sind hingegen zu beurkunden. Diese müssen nur deutschsprachig sein. Wir bereiten die Vollmacht nach Ihren Wünschen vor und stellen dieses Dokument Ihnen und dem nächsten deutschen Notar zur Verfügung. Der deutsche Notar wird im Regelfall kein Dokument nach türkischem Recht erstellen. Bei Unterschriftsbeglaubigungen beglaubigt er nur, dass die geleistete Unterschrift von der genannten Person geleistet wurde. Manche Notare lehnen es ab, ein Originallichtbild auf die Urkunde zu kleben und dieses abzustempeln. Diese Vollmacht ohne Lichtbild ist nicht ausreichend und eine solche Vollmacht wird vom türkischen Grundbuchamt oder Gericht nicht anerkannt bzw. angenommen.

Letztendlich müssen Vollmachten von deutschen Notaren mit einer Apostille versehen werden.

Besonders notariell beglaubigte Vollmachten aus dem Ausland stoßen bei Institutionen wie dem Grundbuchamt und Banken in der Türkei auf Skepsis und oft wird die Vollmacht von diesen Institutionen nicht als gültig angesehen

Türkische Vollmacht (Türk Vekaletnamesi): Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine türkische Vollmacht benötigen (in deutscher oder türkischer Sprache). Notarbeamte türkischer Konsulate haben Standardtexte und erstellen vor Ort selten einen individuellen Text. Daher können Sie sich gerne an uns wenden, sodass Sie die Vertretungsrisiken im Rahmen der türkischen Vollmacht minimieren zu können.

Wir bieten unsere Rechtsberatungsdienstleistungen zu einem Pauschalhonorar oder Zeithonorar an. Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsmodelle an! Sie können uns das Thema gerne per E-Mail oder durch Ausfüllen des untenstehenden Formulars mitteilen und eine Kostenschätzung anfordern oder uns unter +90 212 660 49 00 (Istanbul) oder +49 30 677 901 90 (Berlin) anrufen oder uns über unsere Whatsapp-Hotline +90 543 449 49 00 eine Nachricht senden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

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