Unsere Anwaltstätigkeit wird in Form eines Pauschalhonorars oder Zeithonorars entlohnt. Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsmodelle an! Gerne können Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail oder durch das untenstehende Formular mitteilen und einen Kostenvoranschlag bitten oder einen Beratungstermin unter unseren Rufnummern von +90 212 660 49 00 (Istanbul) oder +49 30 677 901 90 (Berlin) vereinbaren.
Mandatierung
Wie können Sie Koca & Ersöz mit der Rechtsvertretung beauftragen?
Prinzipiell muss vor der Aufnahme einer anwaltlichen Tätigkeit eine notarielle Bevollmächtigung (beim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar mit Apostille) erfolgen. Die Mustervollmacht erhalten Sie von uns persönlich.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Wie verhält es sich damit?
Hier bedarf es zunächst für die Beratung keiner Bevollmächtigung. Für die gerichtliche Vertretung aber schon! Übergeben Sie uns eine Kopie Ihres Versicherungsscheins oder setzen Sie sich selber mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung, um eine Kostendeckungszusage einzuholen. Diese wird in aller Regel erteilt, sofern kein vertragsmäßiger Ausschluss Ihrer Rechtsstreitigkeit vorliegt.