Koca & Ersöz Hukuk Bürosu / Anwaltskanzlei

Erbschaft (Erbrecht) in der Türkei

Erbschaft (Erbrecht) in der Türkei

Unsere Anwaltskanzlei bietet Beratung im Erbschaft (Erbrecht) in der Türkei an. Juristische Beratung können Sie in unseren Büros in Istanbul, Berlin oder auch in Köln erhalten. Sie haben sowohl die Möglichkeit, persönlich in unseren Büros vorbeizukommen, als auch online Beratungstermine über Zoom oder WhatsApp Video zu vereinbaren. Auch im Rahmen eines telefonischen Beratungstermins bieten wir Ihnen unsere juristische Hilfe in wenigen Tagen an.

Erbschaft (Erbrecht) in der Türkei

Fragen zu Themen wie z. B. Testament, Ehegattentestament, Erbeinsetzung, Erbengemeinschaft und deren Auflösung, Erbfähigkeit, Erbfall, Erbfallschulden, Erbfolge, Erblasser, türkisches Erbrecht, Erbschaft, Erbschaftsbesitzer, Pflichtteil, Erbschaftskauf, Erbschaftsteuer, Erbschein, Erbteil, Erbausschlagung, Enterbung, Erbvertrag, Erbverzicht. Ihr Thema ist nicht dabei? Kein Problem, schildern Sie einfach Ihr Anliegen und erhalten Sie eine Beratung.
Nachlass- und Grundbuchrecherche innerhalb der Türkei (Recherchieren der beweglichen und unbeweglichen Nachlassgegenstände) und Wertermittlung der Nachlassimmobilien in der Türkei (durch zertifizierte Sachverständige)

 

Nachforschung und Identifikation von Nachlassgegenständen in der Türkei

Haben Sie keine Information über den Nachlass in der Türkei? Wir recherchieren und stellen die Nachlassobjekte mit Aktiva und Passiva in der gesamten Türkei fest.

Bewertung von Nachlassimmobilien in der Türkei: Amtlicher und Realer Wert

Wie wird eine Nachlassimmobilie in der Türkei bewertet? In der Türkei haben wir auf der einen Seite den amtlichen Wert (der durch die Stadtverwaltung geschätzt wird) und auf der anderen Seite den realen Wert einer Immobilie. Der amtliche Wert wird meistens bei den öffentlichen Behörden (beim Finanzamt oder Grundbuchamt) angegeben, obwohl die Immobilie in der Tat einen höheren Wert als diese hat. Dies hat selbstverständlich Vor- und Nachteile, die man berücksichtigen sollte.

Immobilienbewertung für Ausländer in der Türkei seit März 2019

Seit März 2019 müssen Ausländer als Käufer oder Verkäufer dem Grundbuchamt eine Expertise (Gutachten) über den Verkehrswert der Immobilie vorlegen. Diese werden durch die zertifizierten Immobilienbewertungsfirmen erstellt. Die Sachverständigen besichtigen die Immobilie vor Ort in der Türkei, dann nehmen sie Einsicht in das Grundbuch hinsichtlich Beschränkungen und die Akten bei der Stadtverwaltung hinsichtlich Genehmigungen. Das Objekt wird dann detailliert beschrieben und mit ähnlichen Immobilien verglichen. So wird der reale Wert der Immobilie geschätzt.

Unser Service: Immobilienbewertungen in deutscher Sprache in der gesamten Türkei

Nachlassrecherche TürkeiGerne beauftragen wir Türkeiweit für unsere Mandanten das Wertgutachten und lassen es auch in deutscher Sprache erstellen. Dadurch entfallen auch die Übersetzungskosten. Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen in der Türkei, insb. Der Erbauseinandersetzungsvertrag

Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen in der Türkei: Unser Begleitservice bei Notarbesuchen

Wir begleiten Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrags beim türkischen Notar. Auch wenn das türkische Zivilgesetzbuch das schriftliche Testament regelt, empfehlen wir unseren Mandanten ein notarielles Testament erstellen zu lassen, vor allem wegen den Aufbewahrungsproblemen. Bei der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des Testaments unterstützen wir Sie bis zur Beurkundung und organisieren das Notwendige kurzfristig, kurz und kompakt.

Ein gemeinschaftliches Testament, sog. Berliner Testament kennt das türkische Erbrecht nicht.

Beantragung eines Erbscheins beim türkischen Gericht oder beim Notar:

Ausländische Staatsangehörige (und auch „Mavi Kart“ Besitzer) dürfen in der Türkei keinen Erbschein beim Notar beantragen, sondern nur beim zuständigen Amtsgericht. Nach türkischem Recht darf eine der Erben persönlich vor Ort oder durch seinen Anwalt den Erbschein beantragen und erstellen lassen.

Teilung des Nachlasses (gerichtliche bzw. außergerichtliche Auseinandersetzung mit den Erben):

Erbschaft in der TürkeiDie Erben müssen sich für die Teilung der Erbe einigen. Anderenfalls ist eine gerichtliche Teilungsversteigerung der Fall, die für die Erben Risiken mit sich bringt. Wir unterstützen und motivieren die Erben für die außergerichtliche Erbauseinandersetzung.

Vertretung bei Nachlassstreitigkeiten vor Gericht:

Sollten es in der Erbengemeinschaft Konflikte bestehen, kann eine der Erben eine Klage einreichen. Wir unterstützen Sie bei Ihren erbrechtlichen Gerichtsverfahren, sodass Sie nicht in die Türkei kommen müssen.

Testamentsvollstreckung nach türkischem Erbrecht:

Sollte der Erblasser ein Testament hinterlassen, muss es gerichtlich eröffnet werden. Zu diesem Verfahren werden die Erben durch eine offizielle Zustellung eingeladen. Dann beginnt die ein-jährige-Frist für Testamentsanfechtung und die Pflichtteilsergänzungsklage.

Anfechtungsklage des Testaments:

Sollte das Testament die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, kann eine der Erben eine Testamentsanfechtungsklage einreichen. Es bestehen sehr geringe Chancen bei der Anfechtung eines notariellen Testaments. Dagegen wird in der Türkei oft gegen ein handschriftliches Testament eine Anfechtungsklage eingereicht.

Anfechtungsklage wegen betrügerischer Scheinkauf oder Unterschlagung, Missbrauch der Vollmacht (Täuschung der Erben):

Sollte der Erblasser in seinen Lebzeiten an eine der Erben eine Immobilie durch einen Kaufvertrag übertragen, wird es meistens durch den benachteiligten Erben gerichtlich angefochten. Wenn durch einen betrügerischen Scheinkauf der Pflichtteil eines Erben verletzt wird, kann dieser eine Klage einreichen.

Das türkische Erbrecht – Einfach, klar und verständlich für Sie erklärt.

1. Kann ich in der Türkei Erbe werden, wenn ich in Deutschland lebe? Was muss ich tun, um Erbe zu werden?

Ob Sie in der Türkei Erbe werden können, hängt nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Ebenso wie ein türkischer Staatsbürger kann auch ein Ausländer, z.B. ein deutscher Staatsbürger, Erbe eines Türken oder Ausländers in der Türkei werden. Nach dem Tod des Erblassers werden die Erben automatisch Rechtsnachfolger des Nachlasses. Um diese automatische Erbfolge in die Praxis umzusetzen, muss jedoch einer der Erben einen Erbschein bei einem örtlichen Amtsgericht in der Türkei beantragen. Türkische Staatsangehörige können einen Erbschein auch bei Notaren in der Türkei ausstellen lassen. Für deutsche Staatsangehörige kann ein Erbschein dagegen nur vor einem Amtsgericht erlangt werden.

2. Wie erhalte ich als Deutscher oder in Deutschland lebender Staatsangehöriger einen Erbschein in der Türkei?

Als deutscher Staatsangehöriger können Sie einen Erbschein in der Türkei nur bei einem Amtsgericht beantragen. Da Ausländer nicht im türkischen Personenstandsregister eingetragen sind, benötigt das Gericht einen lückenlosen Nachweis, dass Sie der Erbe sind. Der beste Nachweis ist ein deutscher Erbschein. Den deutschen Erbschein müssen Sie zunächst in Deutschland mit einer Apostille versehen lassen. Anschließend muss der deutsche Erbschein amtlich ins Türkische übersetzt werden (durch einen Notar oder ein türkisches Konsulat).

3. Ist es für einen deutschen Staatsangehörigen schwierig, einen Erbschein in der Türkei zu erhalten?

In der Regel wissen die türkischen Gerichte, die mit solchen Fällen nicht so häufig zu tun haben, nicht, wie sie vorgehen sollen. Eigentlich ist das Verfahren nicht kompliziert. Damit das Verfahren aber korrekt durchgeführt werden kann, muss das türkische Gericht richtig informiert werden. So reicht z.B. ein in Deutschland ausgestellter Erbschein mit Apostille und notariell beglaubigter türkischer Übersetzung aus, um das Erbrecht vollständig festzustellen. Das Hauptproblem in der Praxis besteht darin, dass viele türkische Gerichte fälschlicherweise die Vorlage deutscher Personenstandsurkunden verlangen. Da die Personenstandsregister in Deutschland jedoch nicht so zentralisiert sind wie in der Türkei und die deutschen und türkischen Personenstandsregister nicht ähnlich aufgebaut sind, ist es nahezu unmöglich, dieser Forderung nachzukommen. Selbst wenn Urkunden vorgelegt werden könnten, würde dies das Gericht nur weiter verwirren. In einem solchen Fall könnte das türkische Gericht ein Rechtshilfeersuchen an Deutschland richten, um die Situation zu klären. Dies würde jedoch viel Zeit in Anspruch nehmen und nichts bringen.

Ein weiteres häufiges Problem ist, dass der Erblasser ein Testament hat. In diesem Fall muss das Testament eröffnet und ein entsprechender Erbschein ausgestellt werden. Dies kann jedoch für das türkische Gericht eine große Herausforderung darstellen. Die beste Lösung ist, sich in Deutschland einen entsprechenden Erbschein zu besorgen und diesen dem türkischen Gericht als Beweismittel vorzulegen.

4. Wie kann ich in der Türkei hinterlassenes Vermögen ermitteln?

Das Vermögen des Erblassers in der Türkei kann aus Grundbesitz, Bankkonten, Aktien, Fahrzeugen und anderen Vermögenswerten bestehen. Am häufigsten sind Grundbesitz und Bankkonten. Die Einsicht in Grundbücher ist ohne einen in der Türkei ausgestellten Erbschein möglich. In der Praxis sind die Grundbuchämter jedoch häufig nicht bereit, Auskünfte an Nichtjuristen zu erteilen. Für die Abfrage von Bankkonten ist jedoch ein in der Türkei ausgestellter Erbschein erforderlich. Mit einem türkischen Erbschein kann einer der Erben die Konten des Erblassers bei der Bank einsehen. Leider ist es nicht möglich, eine zentrale Abfrage durchzuführen und Details einzusehen. Man muss jede Bank einzeln aufsuchen.

5. Welche Dokumente benötige ich für das Nachlassverfahren in der Türkei und wie bekomme ich diese Dokumente aus Deutschland?

Das gültigste und hilfreichste Dokument ist ein in Deutschland ausgestellter Erbschein. Deutscher Erbschein mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung. Zusätzlich können Form A (Geburtsurkunde), Form B (Heiratsurkunde) und Form C (Sterbeurkunde) des Erblassers und der Erben beschafft werden. Der deutsche Erbschein wird von einem deutschen Gericht ausgestellt. In Deutschland erkundigen Sie sich am besten bei der Stelle, die die Urkunde ausgestellt hat, oder auf der offiziellen Website des Justizministeriums des jeweiligen Bundeslandes, wo Sie die Apostille für Beschlüsse von Amts- oder Landgerichten erhalten können. Die Apostille ist eine Überbeglaubigung nach dem Haager Übereinkommen, die die Anerkennung von in einem Land ausgestellten Urkunden in einem anderen Land erleichtert.

6. Muss ich in der Türkei einen Anwalt für Erbschaftsangelegenheiten beauftragen und wann ist dies notwendig?

Theoretisch besteht keine Pflicht, einen türkischen Rechtsanwalt zu beauftragen. In der Praxis ist es jedoch fast unmöglich, diese Angelegenheiten ohne Anwalt zu regeln. Auch vor Gericht kann man sich in der Türkei nur durch einen Anwalt vertreten lassen. Das bedeutet, dass Sie sich als Erbe vor Gericht nicht selbst vertreten können, sondern einen Rechtsanwalt beauftragen müssen.

7. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in der Türkei? Wie werden in der Türkei Erbschaften besteuert?

In der Türkei richtet sich die Erbschaftssteuer nach dem Wert des hinterlassenen Vermögens und ist von den Erben zu entrichten. Die Steuersätze liegen zwischen 1% und 10% und variieren je nach Wert der Erbschaft und dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser.

Die Steuersätze und Freibeträge für die Erbschaftssteuer werden jährlich vom Finanzministerium festgelegt. Je nach Verwandtschaftsgrad der Erben gibt es unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze. Für nahe Verwandte wie Ehegatten und Kinder gelten in der Regel niedrigere Steuersätze und höhere Freibeträge.

Als in Deutschland lebende Person können Sie sich wie folgt von der Erbschaftsteuer in der Türkei befreien lassen:

a. Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen der Türkei und Deutschland besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Dieses Abkommen soll verhindern, dass das gleiche Einkommen in beiden Ländern besteuert wird. Wenn Sie in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen müssen, kann die in der Türkei gezahlte Steuer ganz oder teilweise auf Ihre Steuerlast in Deutschland angerechnet werden. Die Einzelheiten hängen jedoch von Ihrer persönlichen Situation und von Gesetzesänderungen in beiden Ländern ab.

b. Freibeträge beachten: Liegt der Wert der Erbschaft in der Türkei unter den dort festgelegten Freibeträgen, können Sie von der Steuerzahlung befreit werden.

c. Planen: Um von der Erbschaftssteuer befreit zu werden oder die Steuerlast zu reduzieren, kann es hilfreich sein, legale Wege der Nachlassplanung zu erkunden. Dies kann die Strukturierung des hinterlassenen Vermögens und möglicherweise die Übertragung eines Teils des Erbes als lebenslange Schenkung umfassen.

8. Wie kann ich in der Türkei eine Erbschaft ausschlagen? Wie sieht das Verfahren zur Ausschlagung einer Erbschaft in der Türkei aus und wie funktioniert es?

Die Ausschlagung einer Erbschaft in der Türkei ist ein Verfahren, das die Erben einleiten, wenn sie die Schulden und Verpflichtungen des Erblassers nicht übernehmen wollen. Es handelt sich um ein gerichtliches Verfahren, das durchgeführt werden muss, bevor der Erbe irgendwelche Rechte am Vermögen des Erblassers geltend machen kann. Das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen, kann innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Erblassers ausgeübt werden. Wurde die Erbschaft jedoch in Deutschland ausgeschlagen, kann in der Türkei ohne Frist die Anerkennung der Ausschlagung in Deutschland beantragt werden, um die Ausschlagung durchzusetzen.

Für im Ausland lebende Personen können zusätzliche Fristen gelten. Darüber hinaus kann bei nachträglicher Feststellung der Überschuldung des Nachlasses ein gesondertes Ausschlagungsverfahren eingeleitet werden.

Antrag auf Ausschlagung der Erbschaft: Der Erbe, der die Erbschaft ausschlagen will, muss innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Erblassers einen Antrag beim Friedensgericht oder beim Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers stellen. Lebt der Erbe im Ausland, kann die Erbausschlagung auch über die Konsulate der Republik Türkei im Ausland eingeleitet werden.

Erforderliche Unterlagen für das Ausschlagungsverfahren Die für das Ausschlagungsverfahren erforderlichen Unterlagen sind in der Regel ein Identitätsnachweis des Erben, die Sterbeurkunde und ein Ausschlagungsschreiben. Aus dem Ausschlagungsschreiben sollte klar hervorgehen, dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen will.

Gerichtliches Verfahren: Nach Einreichung des Ausschlagungsantrags prüft das Gericht den Antrag und trifft eine Entscheidung über die förmliche Ausschlagung der Erbschaft. Dieses Verfahren ist in der Regel eine Formalität, und das Gericht erlässt die Entscheidung über die Ausschlagung der Erbschaft.

Das Ausschlagungsverfahren ist wichtig, um den Erben vor den Schulden des Erblassers zu schützen. Die Ausschlagung bedeutet aber auch, dass der Erbe auf das gesamte Vermögen des Erblassers verzichtet. Es ist daher ratsam, vor dieser Entscheidung den Nachlass zu bewerten und sich rechtlich beraten zu lassen. Um genaue und aktuelle Informationen über das Ausschlagungsverfahren und die erforderlichen Unterlagen zu erhalten, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren oder sich an die zuständigen Gerichte in der Türkei zu wenden.

9. Wird die Ausschlagung einer Erbschaft in Deutschland in der Türkei anerkannt?

Die rechtswirksame Ausschlagung einer Erbschaft in einem Land führt grundsätzlich zur weltweiten Ausschlagung der Erbschaft. In der Praxis bedeutet dies jedoch, dass z.B. die Türkei nicht automatisch von einer Erbausschlagung in Deutschland erfährt. Die Ausschlagung einer Erbschaft in Deutschland muss daher auch in der Türkei gerichtlich geltend gemacht werden. Die Verwendung des Nachlassvermögens in einem anderen Land nach der Ausschlagung in einem Land kann dazu führen, dass die Ausschlagung unwirksam wird.

10. Wie erfolgt die Verwaltung und der Verkauf einer geerbten Immobilie in der Türkei?

Immobilien, die durch Erbschaft erworben wurden, gehen mit dem Tod des Erblassers in das Eigentum der Erben über. Für die offizielle Übertragung der Immobilie auf die Erben ist jedoch zunächst die Ausstellung eines Erbscheins erforderlich. Diese Umschreibung auf die Erbengemeinschaft ist für den Verkauf der Immobilie unerlässlich. Die Erbschaft geht auf die Erben als Gesamthand über, was bedeutet, dass alle Erben gemeinsam aus der Erbschaft Nutzen ziehen können.

Wenn der Verkauf der geerbten Immobilie gewünscht wird, muss ein Antrag auf Beurkundung eines Kaufvertrages beim Grundbuchamt gestellt werden, um den Prozess abzuschließen. Nach Abschluss des Erbfalls ist die Erbschaftssteuer zu entrichten. Danach kann die Immobilie verkauft werden.

 

Erbausschlagung nach türkischem Erbrecht:

Es gibt eine 3-monatige Frist ab dem Todeszeitpunkt des Erblassers für die Erbausschlagung in der Türkei. Dazu wird ein Verfahren eingeleitet. Wenn der Nachlass in der Türkei überschuldet ist, werden die Erben als „ausgeschlagen“ angenommen, auch wenn die 3-monatige-Frist abgelaufen ist. Dazu muss ein Verfahren gegen den Gläubiger eingeleitet werden.

Enterbung nach türkischem Erbrecht:

Bei Vorliegen eines der im Gesetz aufgeführten Gründe können der Ehegatte und die Nachkommen, die als Pflichtteilsberechtigte gelten, durch ein Testament oder einen notariell zu unterzeichnenden Erbvertrag von der Erbschaft ausgeschlossen werden.

Erbschaftssteuerrecht und Erbschaftssteuererklärung in der Türkei:

Die Erbschaftsteuererklärung wird von den Steuerpflichtigen zur Abführung der Erbschafts- und Schenkungsteuer beim Finanzamt eingereicht. Auf Wunsch kann die Erklärung auch durch Unterschrift des Anwaltes der Erben abgegeben werden.

Vertretung beim Grundbuchamt für die Umschreibung bzw. Übertragung und/oder beim Verkauf der Immobilien:

Wir vertreten Sie in all den Prozessen beim Grundbuchamt, sodass Sie nicht persönlich vor Ort sein müssen. Beispielsweise bei einem Immobilienverkauf oder bei der Übertragung des von Ihrem Erblasser hinterlassenen Vermögens.

Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei für türkisches Erbrecht in Istanbul, Berlin und Köln und beraten Sie fachkundig und kompetent in allen Fragen des türkischen Erbrechts. Unser Team ist deutschsprachig. Wir haben internationale und lokale Erfahrung und sind Türkeiweit aktiv. Unsere Honorarmodelle sind flexible.

Wir bieten unsere Rechtsberatungsdienstleistungen zu einem Pauschalhonorar oder Zeithonorar an. Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsmodelle an! Sie können uns das Thema gerne per E-Mail oder durch Ausfüllen des untenstehenden Formulars mitteilen und eine Kostenschätzung anfordern oder uns unter +90 212 660 49 00 (Istanbul) oder +49 30 677 901 90 (Berlin) anrufen oder uns über unsere Whatsapp-Hotline +90 543 449 49 00 eine Nachricht senden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

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