Koca & Ersöz Hukuk Bürosu / Anwaltskanzlei

Betreuung in der Türkei

Anerkennung der gerichtlichen Betreuung und Bestellung eines Betreuers nach türkischem Recht

Für türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland kann auch in Deutschland ein Betreuer gerichtlich bestellt werden. Gründe für die Bestellung eines Betreuers entsprechen jenen des deutschen Rechts; diese sind psychische Krankheit, körperliche, seelische oder geistige Behinderung eines Volljährigen.

Ein deutscher Beschluss über die Bestellung eines Betreuers ist in der Regel in der Türkei gerichtlich anzuerkennen oder dient im Betreuungsverfahren als Beweismittel. Letztendlich müssen das Vermögen, die Rechte und Ansprüche des Betroffenen in der Türkei nach der Betreuung auch geregelt und verwaltet werden. Der deutsche Beschluss über die Bestellung eines Betreuers darf nur nicht gegen öffentliche Ordnung der Türkei verstoßen.

Yargitay (Höchste Zivilgericht der Türkei) hat in seinem Großen Senat beschlossen, dass ausländische Beschlüsse über die Bestellung von Betreuern in der Türkei anzuerkennen sind. Dies entspricht dann auch dem Haager Abkommen für Betreuung und sonstige Maßnahmen vom 1905.

Wie ist vorzugehen?

Der deutsche Gerichtsbeschluss über die Betreuung muss im Original oder in beglaubigter Form, versehen mit einer Apostille, vorgelegt werden. Verwalterische Beschlüsse über die Betreuung dürfen in der Türkei nicht anerkannt werden.

Dieser Beschluss wird in die türkische Sprache von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer übersetzt und notariell beglaubigt. Dann muss der Betreuer in Deutschland oder sein Anwalt in der Türkei eine Klage einreichen. Dann darf der Betreuer für den Betroffenen auch in der Türkei tätig sein. Der Betreuer muss das türkische Gericht periodisch über das Vermögen des Betroffenen informieren.

Immobilienverkauf der Betroffenen

Beim Immobilienverkauf in der Türkei ist der Betreuer in der Türkei für die Betroffenen alleine nicht handlungsfähig. Er muss bei Gericht einen Antrag stellen und begründen, dass ein Grundstück des Betroffenen verkauft werden soll. Das Gericht entscheidet dann über den Verkauf und den Verkaufspreis.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mandatierung

Wie können Sie Koca & Ersöz mit der Rechtsvertretung beauftragen?

Prinzipiell muss vor der Aufnahme einer anwaltlichen Tätigkeit eine notarielle Bevollmächtigung (beim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar mit Apostille) erfolgen. Die Mustervollmacht erhalten Sie von uns persönlich.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Wie verhält es sich damit?

Hier bedarf es zunächst für die Beratung keiner Bevollmächtigung. Für die gerichtliche Vertretung aber schon! Übergeben Sie uns eine Kopie Ihres Versicherungsscheins oder setzen Sie sich selber mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung, um eine Kostendeckungszusage einzuholen. Diese wird in aller Regel erteilt, sofern kein vertragsmäßiger Ausschluss Ihrer Rechtsstreitigkeit vorliegt.

Wir bieten unsere Rechtsberatungsdienstleistungen zu einem Pauschalhonorar oder Zeithonorar an. Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsmodelle an! Sie können uns das Thema gerne per E-Mail oder durch Ausfüllen des untenstehenden Formulars mitteilen und eine Kostenschätzung anfordern oder uns unter +90 212 660 49 00 (Istanbul) oder +49 30 677 901 90 (Berlin) anrufen oder uns über unsere Whatsapp-Hotline +90 543 449 49 00 eine Nachricht senden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

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