Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer zu unterscheiden. Namen einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Gestaltungen und Formen von Waren, alle Zeichen, die durch das Drucken vervielfältigt werden können oder ähnliche Zeichen können als Marke verwendet werden. Mit der Eintragung der Marke erlangt der Markeninhaber das Recht den ohne seine Zustimmung getätigten Markengebrauch für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu unterlassen.

Eine im Türkischen Patentamt eingetragene Marke genießt einen umfassenden Markenschutz. Sollte einer der unten angeführten Tatbestände verwirklicht werden, kann der Markeninhaber die Unterlassung der Verwendung sowie Schadenersatz begehren:

  • Die Benützung einer eingetragenen Marke erfolgt ohne Zustimmung des Markeninhabers iSv. 7 des türk. Gesetzes über das gewerbliche Eigentumsrecht
  • Verwendung einer ähnlichen Marke, bei der eine Verwechslungsgefahr droht, ohne Zustimmung des Markeninhabers
  • Die Benützung von Waren, deren Marken gegen das Markenrecht verstößt, im geschäftlichen Verkehr
  • Die Erweiterung der vom Markeninhaber durch Lizenz gewährten Rechte ohne Erlaubnis oder die Übertragung dieser Rechte an Dritte.

Für die Unterlassung derartiger Verstöße und für etwaige Schadenersatzansprüche ist es erforderlich, dass alle Beweismittel zur Darlegung dieses Verstoßes dem Gericht vorgelegt werden. Am 1. März 2016 trat Art. 198/A Notariatsgesetz Nr. 1512 in Kraft; dadurch wurde erreicht, dass Beiträge auf sozialen Medien und Webseiten durch Notare elektronisch festgestellt werden können und diese Feststellungen im Prozess vorgebracht werden können. Mit dieser gesetzlichen Regelung können die von Notaren elektronisch festgestellten Markenrechtsverletzungen auf sozialen Medien und Webseiten als Beweismittel verwendet werden.

Damit die von Notaren gesehenen Beiträge auf sozialen Medien und Webseiten gespeichert werden können, ist ein Login auf der amtlichen Webseite der Notarkammer erforderlich. Auf der Portalseite ist dann ein Zugang zu jener Seite möglich, dessen Feststellung begehrt wird. Anschließend kann die Feststellung der gewünschten Daten veranlasst werden. Die Feststellung erfolgt durch ein Screenshot und durch Herunterladen dieser Seite.

Diese Daten werden in einer unveränderlichen Weise mit einem elektronischen Zeitstempel versehen und im Informationssystem der türkischen Notarkammer gespeichert. Dem Markenanwalt, der die Speicherung vornahm, wird eine Anmeldungsnummer vergeben. Mit dieser Anmeldungsnummer erhält man ein Feststellungprotokoll. Dieses notarielle Protokoll stellt im Verfahren zur Verletzung der Markenrechte ein Beweismittel dar.