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Investition in der Türkei

Was sind die Vorteile für Investitionen in der Türkei für Ausländer?

Aufgrund der schnell wachsenden jungen Bevölkerung, der qualifizierten Arbeitskräfte und der geografischen Lage gehört die Türkei zu jenen Ländern, die von ausländischen Investoren bevorzugt werden.

Welche Vorteile werden den ausländischen Investoren gewährt?

Ausländische Direktinvestoren profitieren in gleicher Weise von den Möglichkeiten inländischer Investoren. Eine Direktinvestition erfolgt durch Gründung eines Unternehmens, einer Filiale oder durch Eintritt als Gesellschafter an einem bestehenden Unternehmen. Im Gegensatz dazu besteht für ausländische Investoren kein Anreiz für indirekte Investitionen durch Kauf von Aktien oder Anleihen. Aus diesem Grund können ausländische Investoren nur bei langfristigen und direkten Investitionen von den vom Staat angebotenen Vorteilen profitieren.

Ausländische Investoren können ihre Gewinne aus Verkauf, aus Liquidation, Schadenersatz, Lizenzen und Gewinne aus sonstigen Verträgen ins Ausland transferieren.

Zusätzlich können Ausländer, die in der Türkei investieren wollen, von Steuersenkungen, Investitionszuweisungen, Versicherungsprämien und anderen staatlichen Vorteilen profitieren.

Welche Unternehmen können ausländische Investoren gründen?

Ausländische Investoren können in der Türkei, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Personengesellschaften gründen. Ohne Arbeitserlaubnis der natürlichen ausländischen Person ist die Gründung einer GmbH und AG möglich, aber einer Personengesellschaft nicht möglich. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist nicht ausreichend; erst nach 5-jährigem Aufenthalt ist die Beantragung einer Arbeitserlaubnis und die Gründung einer Personengesellschaft möglich.

Wie erfolgt die Besteuerung ausländischer Investoren?

Die Körperschaftssteuer für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften beträgt in der Türkei 22%. Sollten Gesellschafter den Gewinn ausbezahlt haben wollen, muss die Gesellschaft auch in diesem Fall eine Abgeltungssteuer von 15% bezahlen. Außerdem besteht eine Verpflichtung für Personengesellschaften zur Entrichtung der Einkommenssteuer für die in einem Jahr erzielten Gewinne. Der Steuersatz für Personengesellschaften beträgt zwischen 15-35%.

Die Türkei zählt zu jenen Ländern, in denen ein Doppelbesteuerungsverbot besteht- also ein Verbot zu Entrichtung der Steuer eines ausländischen Investors sowohl in seinem Heimatstaat als auch in der Türkei. Durch den Anstieg der Anzahl der Mitglieder dieses Doppelbesteuerungsabkommen ist eine Investition in der Türkei einfacher geworden.

Darüber hinaus werden durch die Regierung für gewisse Zeiträume Steuerbefreiungen für ausländische Investoren gewährt.

Gründe für Investitionen in der Türkei

Aufgrund von qualifizierten Arbeitskräften, der schnell anwachsenden jungen Bevölkerung und des Befindens an der Schnittstelle zwischen Asien und Europa gehört die Türkei zu jenen Ländern, die von ausländischen Investoren besonders bevorzugt werden. Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes über die direkten Investitionen von ausländischen Investoren“ im Jahre 2003 erfolgten verschiedene Vereinfachungen für ausländische Investoren in der Türkei.

In diesem Schreiben finden sich 12 Gründe für eine Investition in der Türkei

1. Zollsteuerbefreiungen

Ausländische Direktinvestoren profitieren in gleicher Weise von den Möglichkeiten inländischer Investoren. Eine der Begünstigung für Ausländer, die eine Investition in der Türkei beabsichtigen, ist die Befreiung von der Zollsteuer.

Im Rahmen des Investitionszertifikats sind die aus dem Ausland eingeführten Maschinen und Ausrüstungen von der Zollsteuer befreit.

2. Mehrwertsteuerbefreiung (MwSt)

Im Rahmen des Investitionszertifikats sind die aus dem Ausland eingeführten Maschinen und Ausrüstungen von der Mehrwertsteuer befreit.

3. Unterstützung des Sozialversicherungsbeitrags (Beitrag des Arbeitgebers- und Arbeitnehmers)

Wenn aufgrund der Investition Arbeitnehmer beschäftigt werden, erfolgt die Leistung der Sozialversicherungsbeiträge –berechnet über den gesetzlichen Mindestlohn- der Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch den Staat. Dies gilt nur für Investitionen in den Regionen des Ostanatoliens und Südostanatoliens im Rahmen des Investitionszertifikats. Für die Unterstützung zur Leistung der Sozialversicherungsbeiträge gibt es keine Obergrenze, sie gilt für 10 Jahre.

4. Flächennutzung

Für die im Investitionszertifikat bestimmten Investitionen werden entsprechend der vom Finanzministerium festgestellten Bestimmungen den Investoren Flächen zugeteilt.

Einige der hier nicht aufgezählten Unterstützungen können Sie auf der Webseite der Agentur für Investitionsunterstützung und Investitionsförderung des Ministeriums nachlesen.

5. Transfer des Gewinns

Ausländische Investoren können Gewinne aus Verkauf, aus Liquidation, Schadenersatz, Lizenzen und Gewinne aus sonstigen Verträgen ins Ausland frei transferieren.

6. Doppelsteuerbefreiung

Um zu verhindern, dass ausländische Investoren sowohl in ihrem Heimatsstaat als auch in der Türkei Steuer zahlen müssen, hat die Türkei mit mehr als 80 Staaten Abkommen geschlossen. Wenn z.B. ein deutscher Staatsangehöriger in der Türkei eine Investition macht und in der Türkei tätig ist, hat dieser nur in der Türkei Steuer zu entrichten. Aufgrund dieser Tätigkeit hat er in Deutschland keine Steuern zu zahlen.

Zur Vermeidung der Entrichtung von Doppelsteuern schloss die Türkei Doppelbesteuerungsabkommen mit folgenden Staaten ab: Deutschland, Holland, Österreich, Belgien, Schweiz, Frankreich, Südkorea, Iran, Republik Türkei Nordzypern, Russland, Singapur, Jordanien.

7. Das Recht auf Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 12. Jänner 2017 können Ausländer, die in der Türkei investieren, die türkische Staatsangehörigkeit erwerben.

Dementsprechend können ausländische Staatsangehörige, die Investitionen über einen gewissen Betrag in der Türkei machen, die türkische Staatsangehörigkeit erwerben.

Ausländische Investoren können bei Erfüllung der unten genannten Voraussetzungen die türkische Staatsangehörigkeit erwerben.

Investition von mindestens 500.000 US Dollar
Erwerb eines Grundstückes im Wert von mindestens 250.000 US Dollar (unter Vorbehalt von der 3-jährigen Verkaufsbeschränkung)
Schaffung von Arbeitsplätzen für mindestens 50 Personen
Anlegen von Geld ich iHv 500.000 US Dollar an einer türkischen Bank für mindestens 3 Jahre
Kauf von Staatsanleihen im Wert von 500.000 US Dollar für mindestens 3 Jahre

Ausländische Investoren, die eine dieser Bedingungen erfüllen, können durch Entscheidung des zuständigen Ministeriums die türkische Staatsangehörigkeit erhalten.

8. Vereinfachung der Bürokratie

Seit dem Ende des Jahres 2017 gibt es für ausländische Investoren ein „One-stop-office“- System. Nach diesem System kann ein ausländischer Investor, der sich für eine Investition in der Türkei entschied, alle Formalitäten bei der Istanbul Entwicklungsagentur erledigen.

Mit anderen Worten können alle Genehmigungen, Dokumente und Lizenzen von einem einzigen Zentrum aus erledigt werden. Seit 2018 wird dieses System auch für inländische Investoren angewendet. So können ausländische Investoren ohne bürokratische Hindernisse so schnell wie möglich ihre Tätigkeiten beginnen.

9. Stabil waschende Wirtschaft

Das in der Türkei im Jahre 2002 bestehende Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 231 Milliarden US- Dollar wurde im Jahre 2018 auf einen Betrag von 784 Milliarden erhöht, also um mehr als verdreifacht.

Zwischen 2002 und 2018 lag die durchschnittliche jährliche BIP-Wachstumsrate bei rund 5,5% und setzt das stabile Wirtschaftswachstum fort. Es ist die 13. größte Wirtschaft und die 5. größte im Vergleich zur EU. Die türkische Wirtschaft hat in den letzten 16 Jahren einen Zufluss von 209 Milliarden US Dollar durch ausländische Direktinvestitionen erhalten.

10. Hohe Rate junger Bevölkerung

Mit einer Bevölkerung von über insgesamt 82 Millionen Menschen besteht die türkische Bevölkerung aus 32 Millionen gut ausgebildeten und hochkultivierten jungen Bevölkerung. Im Vergleich zu anderen Staaten der EU zeigt diese Rate, dass die Türkei die größte junge Bevölkerung hat.

11. Qualifizierte und wettbewerbsfähige Arbeitskräfte

In der Türkei gibt es pro Jahr mehr als 800.000 Absolventen von 183 Universitäten. Mehr als 32,3 Millionen jungen, gut ausgebildeten und motivierten Menschen nimmt die Arbeitskraft von Tag zu Tag zu.

12. Reformistisches Investitionsklima

Durch die Beseitigung der Beschränkungen der ausländische Direktinvestoren und der Schaffung eines liberalen Investitionsumfelds für ausländische Direktinvestoren in den letzten 20 Jahren, ist die Türkei unter den OECD Staaten der zweitgrößte reformistische Staat. Innerhalb von 6,5 Tagen ist die Gründung eines Unternehmens in der Türkei möglich. Beim Angebot der Investitionsbedingungen an Anleger werden diese Anleger in der Türkei gleich behandelt. Aufgrund des starken Industrie- und Dienstleistungssektors gibt es in der Türkei seit 2018 ungefähr 65.500 internationale Kapitalgesellschaften.

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