Koca & Ersöz Hukuk Bürosu / Anwaltskanzlei

Immobilienkauf In Der Türkei

Ratgeber zum Immobilienkauf in der Türkei: Investition und Lebensqualität Hand in Hand

Stellen Sie sich die einzigartigen Schönheiten, historischen Reichtümer und die gastfreundliche Kultur der Türkei vor; die Idee, Teil dieses großartigen Landes zu sein, ist für viele Menschen verlockend. Die sagenumwobenen Küstenstädte der Türkei, die Dynamik ihrer pulsierenden Metropolen und der Charme des ruhigen Dorflebens Anatoliens bieten eine Vielzahl von Alternativen für verschiedene Lebensstile. Daher ist der Kauf einer Immobilie in der Türkei nicht nur eine Investition, sondern auch eine außergewöhnliche Gelegenheit, das Leben in vollen Zügen zu genießen. Bevor man jedoch einen solchen Schritt unternimmt, ist es von entscheidender Bedeutung, die Feinheiten dieses komplexen Prozesses zu verstehen und zu wissen, was zu tun ist, um mögliche Fallstricke zu vermeiden. In diesem Artikel mit dem Titel „Immobilienkauf In Der Türkei“ finden Sie alles, was Sie über den Prozess des Immobilienerwerbs in der Türkei wissen müssen.

Wir beraten Sie „online“ praxisnah über den Immobilienkauf in der Türkei. Wegen dem jetzigen Kursverhältnis (1 € = ca. 25 TL, Stand: 09.06.2023) und den aktuellen Stand des Immobilienmarkts ist die momentane Lage optimal für einen Immobilienkauf durch Ausländer, besonders wenn Sie Ihre Wunschimmobilie schon gefunden haben! Wir erledigen für Sie alles juristisch Notwendige und vertreten Sie beim Grundbuchamt, sodass Sie nicht dafür in die Türkei reisen müssen. Uns sind die Probleme bewusst, die Sie aufgrund der Bürokratie und des Systemunterschieds in der Türkei haben, und nehmen sie von Ihnen vollständig ab. Bitte rufen Sie uns an, schreiben Sie uns an info@kocaersoz.com oder senden Sie uns eine Nachricht +905459330049 (WhatsApp).

Die Türkei ist seit dem letzten Jahr immer wieder wirtschaftlich in Aufschwung. Ausländer können in der Türkei Immobilien erwerben. Der Immobilienkauf durch Ausländer wird  in §35 des türk. Grundbuchgesetzes geregelt. Die Voraussetzungen für Ausländer zum Immobilienerwerb in der Türkei wurden gelockert.

Wertgutachten: Ein Muss für Immobilienkäufe in der Türkei“

Sollten Sie in Zukunft einen Immobilienkauf in der Türkei in Erwägung ziehen, dann sollten Sie sich zunächst vor einer Ortsbesichtigung informieren. Aus unserer Sicht und auch als eine gesetzliche Voraussetzung seit März 2019 muss ein Wertgutachten durch eine zertifizierte Wertermittlungsfirma durchgeführt werden. Auf diese Weise können Sie über die Immobilie umfangreiche Informationen erhalten, auch von der Stadtverwaltung und vom Grundbuchamt und vergleichbare Objekte und die Quadratmeterpreise sehen. Sie informieren sich durch dieses Wertgutachten vor allem über die (wahren) Eigentumsverhältnisse und den realen Wert der Immobilie.

Was ist zu beachten beim Immobilienkauf in der Türkei?

Sollte ein Makler eingeschaltet worden sein, sollten Sie sich die Auftragserteilung durch den Eigentümer vorlegen lassen. Es ist nicht unüblich, dass der Eigentümer gar nicht weiß, dass die Immobile durch den Makler angeboten wird! Reisen Sie zudem nicht mit Bargeld. Sie können bereits in Deutschland bei den verschiedenen türkischen Banken ein Konto bzw. Sparbuch eröffnen. In der Türkei können Sie dann über das Geld verfügen. Hat man sich von der Immobilie überzeugt und sich zum Kauf der Immobilie entschlossen, sollten auch folgende Punkte beachtet werden:

1. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt und lassen Sie das Grundbuch hinsichtlich der Belastungen und der Wohnerlaubnis der Immobilie vorher prüfen. Auch wenn hierdurch zunächst Kosten entstehen sollten. Kaufen Sie keine Immobilie mit Belastungen, obwohl der Verkäufer die Löschung der Belastung verspricht. Vertrauen Sie nicht direkt den Zusagen eines Verkäufers bzw. Maklers und sichern Sie sich.

2. In Deutschland bedürfen die Kaufverträge über Grundstücke gemäß § 311 b BGB der notariellen Beurkundung. Sitzen Sie jedoch in der Türkei vor dem Notar und schließen nur einen „Vorkaufsvertrag“ ab, so liegt darin lediglich ein Verkaufsversprechen des Verkäufers vor. Das eigentliche Geschäft vollzieht sich in der Türkei jedoch beim Grundbuchamt (!). Bei einer Erklärung vor einem Notar kann der Verkäufer ungehindert das Eigentum an einen Dritten übertragen. Eine erfolgreiche Vermittlung liegt nur dann vor, wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind.

3. Machen Sie keine schriftlichen Vereinbarungen mit dem Verkäufer oder Makler über den Immobilienerwerb. Zahlen Sie auch keinen Kaufpreis oder auch eine Anzahlung auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung, bevor Sie die Immobilien im Grundbuchamt erwerben. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt in der Türkei meistens in bar oder durch einen sogenannten blockierten Scheck, kurz bevor die Unterzeichnung der Beurkundung am Grundbuchamt getätigt wird.

4. Benutzen Sie die neue Grundbuchtauschsystem beim Erwerb einer Immobilie und fordern Sie gegenüber dem Verkäufer dieses System zu benutzen.

5. Lassen Sie im Grundbuch den realen Wert der Immobilie eintragen und was Sie tatsächlich  an den Verkäufer zahlen. Zeigen Sie den amtlichen Wert im Grundbuchamt auf und keinen geringeren Wert um weniger Steuern zu zahlen.

6. Überweisen Sie den Kaufpreis nicht an einem Dritten (außerhalb der Bevollmächtigte des Verkäufers).

7. Der Grundbuchbeamte überprüft nicht, ob der Kaufpreis überteuert ist. Hier gilt Vertragsfreiheit, d.h. alles was sich im rechtlichen Rahmen hält, kann vereinbart werden.

8. Registrieren Sie sich bei der Stadtverwaltung als Eigentümer nach dem Sie die Immobilie erworben haben.

Kompetente Unterstützung für Ihren Immobilienkauf in der Türkei

Wir hoffen, dass die oben genannten Informationen hilfreich für Sie sind. Wenn Sie weitere Fragen haben oder unsicher sind, wie Sie beim Immobilienkauf in der Türkei vorgehen sollen, sind wir hier, um Sie zu unterstützen. Als Experten für Immobilienrecht bieten wir bei Koca & Ersöz Avukatlık Ortaklığı persönliche Beratung, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden. Wir laden Sie ein, unverbindlich das Formular auszufüllen, falls Sie nähere Informationen wünschen oder eine spezifische Frage haben. Es ist uns ein Anliegen, Sie auf Ihrem Weg bestmöglich zu begleiten.

Wir bieten unsere Rechtsberatungsdienstleistungen zu einem Pauschalhonorar oder Zeithonorar an. Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsmodelle an! Sie können uns das Thema gerne per E-Mail oder durch Ausfüllen des untenstehenden Formulars mitteilen und eine Kostenschätzung anfordern oder uns unter +90 212 660 49 00 (Istanbul) oder +49 30 677 901 90 (Berlin) anrufen oder uns über unsere Whatsapp-Hotline +90 543 449 49 00 eine Nachricht senden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

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