Koca & Ersöz Hukuk Bürosu / Anwaltskanzlei

Der Kauf von Immobilien in der Türkei seitens Ausländer

Grundlagen des Immobilienkaufs in der Türkei für Ausländer: Gegenseitigkeit und rechtliche Beschränkungen

Sofern die Prinzip “Gegenseitigkeit” besteht und die rechtlichen Begrenzungen eingehalten werden, kann sich eine ausländische natürliche Person eine Immobilie in der Türkei kaufen, die dann je nach eigener Wahl als Arbeitsplatz oder Wohnraum genutzt werden kann. Diese Befugnis ist im § 35 Grundbuchgesetz mit Nr. 2644 niedergeschrieben.

Die erste Bedingung, die dieses Gesetz dem Ausländer beim Kauf einer Immobilie in der Türkei stellt, ist die “Gegenseitigkeit”. Bei der Feststellung der Gegenseitigkeit wird sowohl die rechtliche als auch die tatsächliche Lage berücksichtigt. So werden dem Ausländer beim Kauf einer Immobilie in der Türkei diejenigen Rechte übertragen, die ein türkischer Staatsbürger beim Kauf einer Immobilie in dem Land hat, dessen Staatsbürger der Ausländer ist.

Hinzu kommt die Begrenzung, dass die ausländische Person sich in der gesamten Türkei ein Grundstück mit einer maximalen Größe von 2,5 Hektar aneignen darf. Außerdem darf diese Person sich in Provinzen und Landkreisen von der im Rahmen der Bebauungspläne übrig gebliebenen Gesamtfläche nicht mehr als 10 Prozent kaufen.

ANMELDUNG

Für den Kauf einer Immobilie benötigt es einer Anmeldung beim Grundbuchamt, welches für den Landkreis zuständig ist, in welchem sich die Immobilie befindet. Will man einen Vorgang beim Grundbuchamt in Gang setzen, so muss man entweder persönlich oder mittels eines Bevollmächtigten oder falls vorhanden, eines gesetzlichen Vertreters (z.B. Bevollmächtigter, Vormund, Pfleger) den beabsichtigten Vorgang beim Grundbuchamt melden. Zudem muss man die für den Vorgang erforderlichen Papiere vorlegen. Sollte der Antragsteller den Vorgang persönlich vornehmen wollen, jedoch die türkische Sprache nicht beherrschen, so muss er in Begleitung eines vereidigten Übersetzers erscheinen.

DIE ERFORDERLICHEN DOKUMENTE

Die für den Erwerb einer Immobilie erforderlichen Papiere sind für die türkischen und ausländischen Staatsangehörigen dieselben:

1. Der Grundbuchauszug der jeweiligen Immobilie, wenn dieser nicht vorhanden ist, dann braucht man die Informationen über die Baugelände Nummer oder die schriftliche/mündliche Aussage des Eigentümers

2. Personalausweis oder Pass des ausländischen Bürgers und zwei Passbilder (4,5 x 6 cm)

3. Falls der Vorgang mittels eines Bevollmächtigten erfolgen soll, so benötigt man bezüglich der Vertretung eine Vollmacht, den Personalausweis des Vertreters und ein Passbild (4,5 x 6 cm)

Eine im Ausland angeordnete Vollmacht benötigt eine Unterschriftsbeglaubigung des Türkischen Konsulats.

Beim Kauf einer Immobilie werden die Grundbuchgebühren und das Umlaufskapital von der Bank eingenommen. Diese dürfen nicht weniger als die von der zuständigen Stadtverwaltung bestimmten Immobilienangabe, jedoch höher als die für den Verkauf angegeben Wert sein und müssen für den Verkäufer und Käufer getrennt festgestellt werden.

Die Einkommen und Verkaufserlöse von den Grundstücken/ Immobilien, die von den Ausländern in Form von gewechseltem Geld oder mit fremder Währung gekauft wurden, können mit Banken oder privaten Finanzinstituten transferiert werden.

Wir bieten unsere Rechtsberatungsdienstleistungen zu einem Pauschalhonorar oder Zeithonorar an. Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsmodelle an! Sie können uns das Thema gerne per E-Mail oder durch Ausfüllen des untenstehenden Formulars mitteilen und eine Kostenschätzung anfordern oder uns unter +90 212 660 49 00 (Istanbul) oder +49 30 677 901 90 (Berlin) anrufen oder uns über unsere Whatsapp-Hotline +90 543 449 49 00 eine Nachricht senden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

1974

Klicken Sie bitte für Ihre Fragen